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Saale

Im Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe befindet sich der Abschnitt der Saale zwischen der Mündung in die Elbe bei Barby bei Saale-km 0,00 und Leuna-Kröllwitz bei Saale-km 124,16. Der Abschnitt zwischen Barby und Calbe (Saale-km 20,0) ist freifließend, die Saale oberhalb von Calbe im Zuständigkeitsbereich des WSA Elbe ist staugeregelt.

An der Saale betreibt und unterhält das WSA Elbe 12 Schleusen, 15 Wehre und 25 Brücken.

Für die fünf Staustufen mit den sog. Saalegroßschleusen in Calbe, Bernburg, Alsleben, Rothenburg und Wettin ist der Außenbezirk 10 in Bernburg zuständig. Im Zuständigkeitsgebiet des Außenbezirks 11 in Merseburg befinden sich die sieben Staustufen in Trotha, Gimritz, Halle-Stadt, Böllberg, Planena, Meuschau und Rischmühle, sowie die unvollendeten Umgehungskanäle Halle und Merseburg und der Saale-Leipzig-Kanal.

Die Saale gehört zwischen ihrer Mündung in die Elbe bis zum Hafen Halle Trotha zur Wasserstraßenklasse IV und kann somit von Schiffen bis 85 m Länge, 9,5 m Breite und einer Tragfähigkeit bis zu 1.350 t befahren werden. Zwischen Trotha und der Rohrbrücke Leuna-Kröllwitz hat die Saale die Wasserstraßenklasse I und wird hauptsächlich von der Fahrgast- und Sportschifffahrt genutzt.

Auf der Saale ist Schifffahrt schon seit über 1000 Jahren belegt. Bereits im Jahr 941 gab es in Alsleben ein festes Wehr.