Sportbootführerschein
Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) wird außerdem ein Befähigungszeugnis benötigt. Dies ist für Sportfahrzeuge bis 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen.
Für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge das Sportschifferzeugnis. Weitere Informationen zu den "amtlichen Scheinen" zum Führen von Wassersportfahrzeugen, auch auf Seeschifffahrtsstraßen, sind im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS enthalten.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit den Sportbootführerscheinen (Erwerb, Verlust etc.) wenden Sie sich bitte direkt an den Deutschen Motoryachtverband e.V. Hamburg (Tel. 040-6390430) bzw. den Deutschen Seglerverband e.V. Hamburg (040-632009-0). Diese Verbände sind mit der Durchführung des Sportbootführerscheinwesens beauftragt.