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Bootsanmeldung


Für das Befahren der Binnenschifffahrtsstraßen müssen bestimmte Sportboote nach der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" ein Kennzeichen führen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen. Was die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Bootsanmeldung sind und wie eine Kennzeichnung auszusehen hat, können Sie im ELWIS nachlesen.
Aber Achtung: Ab 10 Wasserverdrängung (etwa 10 m Länge) ist der Eintrag ins Binnenschiffsregister notwendig. Oder -wenn es ein Seeschiff ist- ab 15 m Länge der Eintrag ins Seeschiffsregister.

Anträge auf Registrierung können bei allen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern gestellt werden, ein regionaler Bezug ist nicht gegeben. Die Kennzeichen bestehen - ähnlich einem Autokennzeichen - aus einem oder mehreren Buchstaben und Ziffern, die das ausstellende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erkennen lassen. Sie füllen das Antragsformular auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens aus und erhalten gegen Gebühr den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, der an Bord mitzuführen ist.

Weiterhin können die Anträge auf Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens beim ADAC, dem DMYV, dem DSV sowie den Landkreisen (Anerkannte Kennzeichen) gestellt werden.

Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist. Außerdem ist das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Die amtlichen Kennzeichen können - nach aktueller Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbürgerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden.

Anmeldung

Den Antrag zur Bootsanmeldung (1. Seite) senden sie uns (bzw. "Ihrem" WSA) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mit der Post zu. Zeitnah erhalten Sie den Kostenbescheid, zur Begleichung der entsprechenden Gebühr, zusammen mit einem Überweisungsträger zugestellt. Dies gilt nicht für Kennzeichenausweise des Dienstortes Dresden. Diese werden per Nachnahme zugesendet. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen dann den Kennzeichenausweis, ebenfalls auf dem Postweg, an Ihre Heimatadresse.

Bitte entscheiden Sie, mit welchem Anfangsbuchstaben Ihr Kennzeichen beginnen soll und geben Sie dies bei der Beantragung mit an (z.B. Hinweis in der E-Mail oder im Betreff):

das Kennzeichen wird lauten:

Das jeweilige Schifffahrtsbüro: Dresden Magdeburg Lauenburg oder siehe Button rechts „zu den Schifffahrtsbüros“

Antrag

Gebühren gemäß BMDV-WS-BesGebV :
BezeichnungGebühr
Zuteilung des amtlichen Kennzeichens einschließlich Ausstellung des Ausweises          29,70 Euro
Zuteilung des Wechselkennzeichens einschließlich Ausstellung des Ausweises29,70 Euro
Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung und Eignerwechsel in den Eintragungen des Ausweises14,85 Euro

Dem Antrag fügen Sie bitte bei:

  1. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  2. Eigentumsnachweis z.B. Kopie vom Kaufvertrag oder der Rechnung für das Boot und den Motor
  3. Bisheriger Original-Bootsausweis (nur bei Änderung)

Sollten Sie den alten Bootsausweis des Vorbesitzers haben, senden Sie uns diesen bitte auch mit. Eine Ummeldung auf die gleiche Bootsnummer ist nur möglich, wenn der bisherige Ausweis hier vorlag. Im Regelfall wird dies vom Vorbesitzer des Bootes veranlasst.
Wenn alles richtig lief, sollten Sie den Bootsausweis des Vorbesitzers überhaupt nicht haben.
Die Personalausweiskopie wird nicht archiviert. Gerne können sie die Ausweisnummer schwärzen oder anders unkenntlich machen.

Wunschkennzeichen

Leider ist es nicht möglich, ein bestimmtes Kennzeichen im Vorfeld zuzuteilen. Dennoch versuchen wir, Ihnen Ihren Kennzeichenwunsch zu erfüllen. Hierzu legen Sie dem Antrag Ihre persönlichen Vorschläge (maximal 3) der bevorzugten Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei. Wir werden versuchen, Ihrem Wunsch zu entsprechen.

Das Kennzeichen muss jedoch einem bestimmten Aufbau folgen:

  • DD- (z.B. für Dresden), MD- (z.B. für Magdeburg) und RZ- (z.B. für Lauenburg)
    Das ist das Kürzel für das jeweilige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Bei uns DD, MD und RZ. Die Kürzel der anderen WSÄ sind unter www.ELWIS.de zu finden.

    Nach dem WSA-Kürzel folgen 1 bis 2 Buchstaben.

  • X, oder XX

    Dann folgen eins bis drei Ziffern.

  • 1, 12, 123

Ihr Wunschkennzeichen sollte z.B. in Magdeburg nun etwa so aussehen: „MD-N 1“, „MD-N 12“, „MD-N 123“, „MD-XY 1“, „MD-XY 10“ etc.

Kennzeichen übernehmen

Sie können das amtliche Kennzeichen des Vorbesitzers übernehmen:

  • Bei Abmeldung des Vorbesitzers durch Abgabe des Kennzeichenausweises im WSA

  • Mitsenden des Originals (graue Klappkarte) bei Antragstellung durch den neuen Bootsbesitzer

Nur wenn das Original des Kennzeichenausweises im WSA vorliegt, kann ein „Eigentümerwechsel“ unter Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens erfolgen.

Abmeldung

Bei Verkauf oder Zerstörung Ihres Bootes veranlassen Sie die Abmeldung der Registrierung auf Ihren Namen. Hierzu senden Sie den Bootsausweis zusammen mit einer Notiz über Ihren Wunsch zurück an das WSA. Solange der Ausweis hier nicht vorliegt, bleibt die Registrierung bestehen.
Verlassen Sie sich bei Verkauf Ihres Bootes nicht darauf, dass der Käufer Ihres Bootes dies für Sie erledigt!

Nachdem Sie Ihr Boot abgemeldet haben, bleibt das Kennzeichen weiter diesem Boot zugeordnet. Der Käufer Ihres Bootes kann dieses dann wieder für das Boot übernehmen.

Ausweisverlust

Ist Ihnen der Ausweis verloren gegangen oder zerstört worden, füllen Sie bitte die nachstehende Erklärung aus und senden uns diese zusammen mit ihrem Anliegen (Ersatzausweis oder Abmeldung) zu.

Verlusterklärung

Wichtig

Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.


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